Bei der maritimen Raumordnung geht es um die Planung, wo und ggf. wann menschliche Tätigkeiten auf See stattfinden. Damit wird eine effiziente und nachhaltige Nutzung des Raums ermöglicht. Die Raumordnung bietet einen Rahmen für den Interessenausgleich zwischen konkurrierenden menschlichen Tätigkeiten auf dem Meer und für den Umgang mit den Auswirkungen dieser Tätigkeiten auf die Meeresumwelt.

Weiteres Nutzen der maritimen Raumordnung ist:

  • Reduzierung von Konflikten zwischen Wirtschaftsbereichen und Schaffung von Synergien zwischen verschiedenen Tätigkeiten;
  • Förderung von Investitionen, indem Vorhersehbarkeit, Transparenz und klarere Regeln eingeführt werden. Dies wird zur Entwicklung von erneuerbaren Energieträgern und Netzen, zur Einrichtung geschützter Meeresgebiete und zur Förderung von Investitionen in Öl und Gas beitragen.

Aufgaben des Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschusses im Bereich der maritimen Raumordnung

Um den Informationsaustausch über die Maritime Raumordnung zwischen Deutschland und Polen zu unterstützen, hat sich Ausschuss für Raumordnung  der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit  in seiner 13. Sitzung vom 20. bis 21. Oktober 2014 in Berlin entschlossen, eine Arbeitsgruppe zur maritimen Raumordnung zu gründen.

Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:

  • Austausch über Strategien und Politiken der maritimen Raumplanung der beiden Staaten,
  • Intensivierung der grenzüberschreitenden Konsultationen zu maritimen Raumordnungsplänen
  • Verstetigung der Zusammenarbeit über die formelle Konsultationsverfahren hinaus.

Treffen der Arbeitsgruppe zur maritimen Raumordnung

Bisher fanden sieben Treffen der Arbeitsgruppe statt:

  • in Stettin am 30.-31. März 2015,
  • in Hamburg am 18.-19. November 2015,
  • in Warschau am 26.-27. April 2016,
  • in Berlin am 30.-31. Januar 2017,
  • in Warschau am 17.-18. Oktober 2017,
  • in Berlin am 29. Januar 2020,
  • in Warschau am 17.-18. Mai 2022.

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die für die maritime Raumordnung zuständigen Behörden.

Auf deutscher Seite:

  • Bund:
    • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
  • Länder:
    • Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
    • Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein

Auf polnischer Seite:

  • Ministerium für Infrastruktur (MI)
  • Seeämter in:
    • Szczecin
    • Gdynia

Das BMWSB und das polnische Ministerium für Infrastruktur stellen den Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe.

Rechtlicher Rahmen der Maritimen Raumordnung

Nachfolgend wird der rechtliche Rahmen der maritimen Raumordnung auf europäischer und nationaler Ebene zusammenfassend dargestellt.

 

EU-Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens zur Maritimen Raumplanung

Am 23. Juli 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung verabschiedet (EU-Richtlinie 2014/89/EU). Damit wurde erstmals ein EU-Rechtsinstrument erlassen, das Raumplanung zum Inhalt hat. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip planen die Mitgliedstaaten weiterhin nach ihren eigenen Vorschriften.  Die Richtlinie sieht jedoch vor, dass die Pläne im Ergebnis einigen gemeinsamen Mindestanforderungen  entsprechen sollten. Vor allem verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das fördert den Abbau von Konfliktpotenzialen und eine bessere Koordinierung und kann Investitionen erleichtern. Das setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene die Nutzung  „ihres“ Meeresanteils in Raumordnungsplänen festlegen. Diese Nutzungsabsichten müssen mit allen betroffenen Mitgliedstaaten besprochen und abgestimmt werden.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht musste bis 2016 erfolgen, die Erstellung von Plänen bis 2021. Auf EU-Ebene wird die Umsetzung durch Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Expertengruppe der Mitgliedstaaten begleitet. Die Europäische Kommission stellt Projektmittel für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten u.a. in der Ostsee zur Verfügung.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt unter Mitarbeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Raumordnungspläne für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und in der Ostsee zur räumlichen Steuerung der dortigen unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen auf. Die Küstenmeere (12 Seemeilen-Zone) beplanen die Bundesländer.

Nationale Dokumente in Deutschland

Für die AWZ in Nord- und Ostsee gibt es bereits Raumordnungspläne. Diese wurden nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) festgelegt. Sie enthalten Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung, hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt sowie zum Schutz der Meeresumwelt als Raumordnungsplan.

Die Verordnung des BMVBS über die Raumordnung in der deutschen AWZ in der Ostsee vom 10.12.2009 (BGBl. I S. 3861), die als Anlage den Raumordnungsplan (Text- und Kartenteil) enthält, ist am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die Verordnungen inkl. Raumordnungsplan nebst Begründung sowie die Umweltberichte können hier eingesehen werden:

https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresraumplanung/meeresraumplanung_node.html

Der Plan für das Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern (Landesraumentwicklungsprogramm 2016) wurde 2016 vorbereitet:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Raumordnung/Landesraumentwicklungsprogramm/Maritime-Raumordnung/

Rechtlicher Rahmen in Polen

Zuständige Behörden für die maritime Raumplanung sind jeweils der für die maritime Wirtschaft zuständige Minister und der territorial zuständige Leiter des Seeamts. Der Minister nimmt die Meerespläne in Form einer Verordnung an und übermittelt sie an die Europäische Kommission. Der Direktor des Seeamtes ist für die Erarbeitung der Planentwürfe verantwortlich.

Informationen über die maritime Raumplanung auf der Seite des Ministeriums für Infrastruktur:
https://www.gov.pl/web/infrastruktura/polityka-morska

Rechtsgrundlage: Gesetz vom 21. März 1991 über die Meeresgebiete der Republik Polen und die Meeresverwaltung:
http://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19910320131

Nationale Dokumente in Polen

Der Raumordnungsplan für die inneren Meeresgewässer, das Küstenmeer und die ausschließliche Wirtschaftszone (Plan zagospodarowania przestrzennego morskich wód wewnętrznych, morza terytorialnego i wyłącznej strefy ekonomicznej) im Maßstab 1:200000 wurde per Verordnung des Ministerrats vom 14. April 2021 verabschiedet (Gesetzblatt des Jahres 2021, Punkt 935). Die Verordnung trat am 22. Mai 2021 in Kraft. Das Dokument in polnischer Sprache ist verfügbar unter:

https://dziennikustaw.gov.pl/DU/2021/935

Die Planzeichnung, die den grafischen Teil des Plans darstellt, und die Zeichnung der Bedingungen, die einen Teil der Begründung für detaillierte Entscheidungen über bestimmte Wasserkörper darstellt, wurden als OGC WMS-Dienste zur Verfügung gestellt.

Opublikowany Plan zagospodarowania przestrzennego polskich obszarów morskich
(veröffentlichter Raumordnungsplan der polnischen Meeresgebiete)

Es ist auch möglich, räumliche Daten über Wasserkörper oder deren Teile als SHP-Dateien herunterzuladen:

GIS-Daten herunterladen

System Informacji Przestrzennej Administracji Morskiej – Geoportal
(Spatial Information System of the Maritime Administration – in English):
Plany zagospodarowania przestrzennego polskich obszarów morskich
(Maritime spatial plans for the Polish sea areas – in English)

Raumordnungspläne der polnischen Meeresgebiete gemäß der territorialen Zuständigkeit des Direktors des Seeamts in Szczecin:
https://www.ums.gov.pl/plany-morskie

Kontakte und Links

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Kontaktdaten der Mitglieder der oben beschriebenen Arbeitsgruppe zur maritimen Raumordnung.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Dr. Daniel Meltzian,
Referatsleitung H III 3 – Europäische Raumentwicklungspolitik; territorialer Zusammenhalt
Daniel.Meltzian@bmi.bund.de

Mecklenburg-Vorpommern

Petra Schmidt-Kaden,
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Landesentwicklung
petra.schmidt-kaden@em.mv-regierung.de
www.em.regierung-mv.de

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Dr. Kai Trümpler
Tel.: +49 40 3190-6100
kai.truempler@bsh.de

Republik Polen

Ministerium für Infrastruktur
(Ministerstwo Infrastruktury)

Natalia Zając
Abteilung Maritime Wirtschaft
(Departament Gospodarki Morskiej (DGM))
Naczelnik Wydziału Morskiego Planowania Przestrzennego i Gospodarki Nieruchomościami
(Leiterin des Referats für maritime Raumordnung und Immobilienmanagement)
ul. Chałubińskiego 4/6
00-928 Warszawa
Polen
tel.: +48 22 583 86 04
Natalia.Zajac@mi.gov.pl

Seeamt in Gdynia (Gdingen)
(Urząd Morski w Gdyni)
ul. Chrzanowskiego 10
81-338 Gdynia
Polen
Tel.: +48 58 355 33 33
umgdy@umgdy.gov.pl

Seeamt in Szczecin (Stettin)
(Urząd Morski w Szczecinie)
pl. Stefana Batorego 4
70-207 Szczecin
Polen
Tel.: +48 91 440 33 19
sekretariat@ums.gov.pl

Links

GD MARE – Maritime Angelegenheiten und Fischerei:
https://commission.europa.eu/about-european-commission/departments-and-executive-agencies/maritime-affairs-and-fisheries_de

EU-Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens zur Maritimen Raumplanung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.257.01.0135.01.DEU

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH):
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresraumplanung/meeresraumplanung_node.html

Maritime Raumordnung Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/Landesraumentwicklungsprogramm/Maritime-Raumordnung

Maritime Raumordnung Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landesplanung/weitereThemen/landesplanung_maritime_raumordnung.html

BMWSB – Maritime Raumordnung:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/raumentwicklung/maritime-raumordnung/maritime-raumordnung.html

Ministerstwo Infrastruktury / Gospodarka Morska
(Ministerium für Infrastruktur / Maritime Wirtschaft):
https://www.gov.pl/web/infrastruktura/gospodarka-morska

Urząd Morski w Gdyni
(Seeamt in Gdynia):
https://www.umgdy.gov.pl/

Urząd Morski w Szczecinie
(Seeamt in Stettin):
http://www.ums.gov.pl/