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Titel
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986),
zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Basisdaten
Herausgeber

  • Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Jahr der Veröffentlichung

  • 2008
Verfahren
Weiteres Verfahren

  • Wird gegenwärtig aktualisiert.
Kurzbeschreibung
Inhalt

  • Deutsches Bundesgesetz
  • Das Gesetz enthält bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung.
  • Die im Gesetz definierten Ziele der Raumordnung sind „verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.“
  • Das Gesetz definiert Grundsätze der Raumordnung als „allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (…) als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.“
  • Mit der Formulierung von inhaltlichen Leitvorstellungen bzw. Zielen und von Grundsätzen der Raumordnung geht das Bundesgesetz über rein organisationsrechtliche Fragen hinaus. In das ROG sind verschiedene Wertvorstellungen des Grundgesetzes eingegangen: So hat die Raumordnung u.a. der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft zu dienen.
Dokumente